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Einladung ASB Mitgliederversammlung 16. März 2026

Liebe Mitglieder des ASB Ortsverbandes Brandenburg an der Havel e.V.,

hiermit laden wir Sie gemäß § 9 der Satzung des Arbeiter-Samariter-Bundes Ortsverband Brandenburg an der Havel e. V. fristgerecht zur ordentlichen Mitgliederversammlung ein.

Termin: Montag, 16. März 2026
Uhrzeit: 16:00 Uhr
Ort: Geschäftsstelle ASB Ortsverband Brandenburg an der Havel e. V.
Rosa-Luxemburg-Allee 1, 14772 Brandenburg an der Havel

Tagesordnung

    1. Eröffnung und Begrüßung
    2. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit
    3. Genehmigung der Tagesordnung
    4. Bericht des Vorstandes und der Geschäftsführung über ihre Tätigkeit und die Gesamtlage des Verbandes
    5. Entgegennahme des Jahresabschlusses
    6. Entgegennahme des Prüfberichts der Kontrollkommission
    7. Aussprache zu den Berichten
    8. Entlastung der Mitglieder des Vorstandes
    9. Vorstellung der Kandidatinnen und Kandidaten für den Vorstand
    10. Wahlen des Vorstandes
    11. Vorstellung der Kandidatinnen und Kandidaten für die Kontrollkommission
    12. Wahlen der Kontrollkommission
    13. Wahlen der Delegierten zur Landeskonferenz am 05.06.2026
    14. Beschlussfassung über Anträge an Landeskonferenz und Landesausschuss
    15. Beschlussfassung über weitere Anträge
    16. Verschiedenes

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme.

Anträge zur Ergänzung der Tagesordnung können von jedem Mitglied bis spätestens eine Woche vor dem Tag der Mitgliederversammlung in Textform beim Vorstand eingereicht werden.

Die Einreichung erfolgt postalisch an folgende Adresse:

Vorstand des
ASB Ortsverband Brandenburg an der Havel e. V.
c/o Geschäftsstelle
Rosa-Luxemburg-Allee 1, 14772 Brandenburg an der Havel

Später eingehende Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung sind nicht zulässig.
Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang des Antrags.

  • Für die Wahlen des Vorstandes, der Kontrollkommission sowie der Delegierten ist gemäß Satzung eine Blockwahl zulässig.
  • Die Versammlungsleitung kann für die Dauer des Wahlganges und der vorherigen Aussprache einen Wahlausschuss einsetzen.
  • Bei Wahlen zur Kontrollkommission besitzt der Vorstand kein Stimmrecht.

Jedes Mitglied hat eine Stimme. Die Ausübung des Stimmrechts kann durch Vollmacht in Textform auf ein anderes Mitglied übertragen werden.

Die Vollmacht ist für jede Mitgliederversammlung gesondert zu erteilen.
Ein Mitglied kann nicht mehr als drei fremde Stimmen vertreten.

Alle Mitglieder des Ortsverbandes sind gemäß Satzung teilnahme- und stimmberechtigt.
Zur besseren Planbarkeit der Kapazitäten ist eine freiwillige Anmeldung bis spätestens drei Tage vor dem Tag der Mitgliederversammlung möglich.

Die Anmeldung kann schriftlich,  per Mail info@asb-brb.de oder telefonisch unter 03381 / 702 472 erfolgen.

Die Mitgliederversammlung ist nicht öffentlich. Gäste können durch den Versammlungsleiter zugelassen werden.