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Hinweisgebersystem

Ist etwas nicht in Ordnung?

Compliance geht uns alle an!

Haben Sie Hinweise auf regelwidriges oder unredliches Verhalten? Wenden Sie sich an Ihre Führungskraft oder den Compliance-Ansprechpartner. Bei Bedenken nutzen Sie das Hinweisgebersystem des ASB Ortsverband Brandenburg an der Havel e.V.

Mit Ihrem Hinweis können Sie dazu beitragen, den ASB und seine Beschäftigten vor den Folgen regelwidrigen Verhaltens zu schützen. Das System wird durch externe Ombudspersonen der equeo CompCor GmbH betreut.

Übersicht

Wir ermutigen alle Mitarbeitenden, das Hinweisgebersystem zu nutzen, wenn sie Verdacht auf einen Compliance-Verstoß haben. Dies umfasst Diebstahl, Betrug, Mobbing, sexuelle Belästigung, Korruption oder Verstöße gegen die Arbeitssicherheit.

Warum einen Hinweis geben?

Compliance ist die Einhaltung von Gesetzen und internen Regelungen. Hinweise ermöglichen uns ein schnelles Entgegenwirken und verhindern Schäden.

Arten der Nutzung

Das Hinweisgebersystem können Sie nutzen, um:

  • Fragen zu Compliance und regelkonformem Verhalten zu stellen
  • Hinweise auf Fehlverhalten oder Risiken von Rechtsverletzungen zu geben

Wählen Sie „Rückfragen zulassen“, damit wir bei Bedarf weitere Informationen einholen können. Dies geschieht unter Wahrung der Vertraulichkeit.

Wer bearbeitet Ihren Hinweis?

Ihr Hinweis wird von einer externen Ombudsperson der equeo CompCor GmbH entgegengenommen und geprüft. Diese Fachpersonen sind zur Vertraulichkeit verpflichtet.

Schutz der hinweisgebenden Person

Das neue „Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)“ schützt die hinweisgebende Person unter bestimmten Voraussetzungen, wie etwa bei Hinweisen auf strafbares Verhalten.

Externe Meldestelle

Neben internen Meldekanälen steht Ihnen auch eine externe Meldestelle beim Bundesamt für Justiz zur Verfügung.

Der Informationsaustausch über das Hinweisgebersystem erfolgt verschlüsselt und vertraulich, auf Wunsch auch anonym.